Das bedeutet die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO) für unsere Kunden
23.05.2018
Am 25.05.2018 tritt die neue EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in Kraft. Hierauf wird in den Medien gerade vielfach eingegangen. Mit dieser neuen Datenschutzgrundlage wird aber natürlich kein absolutes Neuland gerade im Verhältnis des Kunden zum Versicherungsmakler betreten.
Im Bereich der Vermittlung oder Verwaltung von Versicherungsvertragsverhältnissen, wie etwa gegenüber Versicherern, Bausparkaßen, Anlagegesellschaften oder sonstigen Unternehmen, mit welchen der Versicherungsmakler aufgrund des Maklervertrags zusammenarbeitet, benötigt der Makler zur Vertragsumsetzung, alle in Betracht kommenden personenbezogenen Daten seines Kunden. Daher braucht der Makler als rechtliche Grundlage die Einwilligungserklärung seines Kunden, um die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeiten, erhalten, verwenden, speichern, übermitteln und weitergeben zu dürfen. Dies war auch bereits nach dem früheren Bundesdatenschutzgesetz der Fall und setzt sich auch unter der EU-DSGVO fort.
Von unsern Kunden haben wir im Rahmen des Maklermandates diese Einwilligungserklärung bereits erhalten, den von uns angesprochenen Versicherern im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (z.B. Beiträge, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsveränderungen) ergeben, zu übermitteln, zu verarbeiten und zu speichern und diese an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und ihre Verbände zu übermitteln. Diese Einwilligung gilt dann unabhängig vom Zustandekommen des Vertrags und zwar auch für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Verträgen sowie bei künftigen Anträgen.
Der Kunde/Auftraggeber, d.h. Sie (bzw. Ihr Unternehmen), willigt ferner ein, daß diese Versicherer allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten in gemeinsamen Datenbanken führen und an den Makler weitergeben, soweit dies zur ordnungsgemäßen Durchführung seiner Versicherungsange- legenheiten erforderlich ist.
Gesundheitsdaten dürfen allerdings nur an Personen und Rückversicherer übermittelt werden. An Makler dürfen sie nur weitergegeben werden, soweit diese zur Vertragsgestaltung erforderlich sind.
Unsere Kunden haben mit Ihrer Einwilligungserklärung bereits deutlich gemacht, daß der Datenschutz für Sie einen wichtigen Aspekt unserer Zusammenarbeit ausmacht. Hieran soll und wird sich nichts ändern. Im Gegenteil: Sie haben nach der neuen EU-DSGVO erweitere Rechte, wie z.B. das Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruchsrecht und Recht auf Datenübertragbarkeit. Selbstverständlich unterliegen wir als Makler bzw. Verarbeiter Ihrer personenbezogenen Daten den erweiterten gesetzlichen Anforderungen der DSGVO. Vor diesem Hintergrund entspricht unserer Auffaßung nach Ihre bisherige Einwilligungserklärung auch den Anforderungen der neuen EU-DSGVO. Sollten unsere Kunden auf eine sofortige Neuausfertigung Ihrer Einwilligungserklärung, die explizit auf die neue EU-DSGVO Bezug nimmt, Wert legen, erbitten wir Ihre kurze Rückäußerung. Zum Schluß möchten wir unmißverständlich zum Ausdruck bringen, daß der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten uns unverändert sehr wichtig ist. Wie in der Vergangenheit, werden wir auch in Zukunft als Ihr treuhänderischer Sachwalter Sie bestmöglich beraten und betreuen.
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