Elektro-Tretroller sind versicherungspflichtig!

17.06.2019

Am 17.05.2019 hat der Bundesrat der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung für die Teilnahme der Elektro-Tretroller am Straßenverkehr zugestimmt. Elektro Tretroller werden auf Radwegen, Radfahrstreifen und Fahrradstrassen erlaubt sein.

Fahrer von Elektro-Tretrollern benötigen keinen Führerschein, es ist aber für das Fahren ein Mindestalter von 14 erforderlich.

Eine Helmpflicht besteht nicht.

Für das Betreiben eines Elektro-Tretrollers muss eine KFZ Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden! Dazu bieten einige Versicherer Folienaufkleber an, die am Elektrotretroller gut sichtbar angebracht werden müssen.

Für weitere Fragen zu diesem Thema können Sie gerne mit uns Kontakt aufnehmen.

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