Kundeninformation zur EU Transparenzverordnung – TVO

10.03.2021

EU Verordnung 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für Finanz- dienstleister (Transparenzverordnung – TVO)

Am 10. März 2021 tritt die VERORDNUNG (EU) 2019/2088 vom 27. November 2019 über nachhaltig- keitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor –inoffizielle Bezeichnung auch Transparenzverordnung (TVO)– in Kraft.

Sie regelt, dass Finanzmarktteilnehmer (z.B. Versicherungsunternehmen) und Finanzberater (u.a. Versicherungsmakler) ihren Kunden im ersten Schritt Informationen zum Thema Nachhaltigkeitsrisiken liefern müssen. Die Versicherungsgesellschaften werden daher gemäß den gesetzlichen Vorgaben für Rentenversicherungen und die Kapitallebensversicherung entsprechende Informationen erstellen und im Rahmen des Angebotsprozesses mit an die Interessenten / Versicherungsnehmer übermitteln.

Im Rahmen der Auswahl von Versicherungsgesellschaften und Versicherungsprodukten berücksichtigen wir die von den Versicherern zur Verfügung gestellten Informationen (für deren Richtigkeit ist der Versicherer, nicht der Versicherungsmakler verantwortlich.

Versicherer, die erkennbar keine Strategie zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken in ihre Investitionsentscheidungen einbeziehen, bieten wir ggf. nicht an.

Im Rahmen der im Kundeninteresse erfolgenden individuellen Beratung stellen wir gesondert dar, wenn die Berücksichtigung der Nachhaltigkeitsrisiken bei der Investmententscheidung einen für uns erkennbaren Vor- bzw. Nachteile für den individuellen Kunden bedeuten. über die jeweilige Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken bei Investitionsentscheidungen des jeweiligen Versicherers informiert dieser mit dessen vorvertraglichen Informationen.

Bei Fragen dazu können Sie sich gerne an uns wenden.

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