Beitragsbemessungsgrenze 2022 – Absenkung der Werte für die BBG West
Folgen für die private und betriebliche Altersversorgung (bAV)
11.01.2022
Durch die Auswirkungen der Corona Pandemie ist das Lohnniveau in Deutschland im Jahr 2021 gesunken. Folge davon ist eine Absenkung der Beitragsbemessungsgrenze (BBG) in der Allgemeinen Rentenversicherung (RV) West. Die BBG in der Allgemeinen Rentenversicherung Ost steigt trotzdem an.
Im Jahr 2022 gelten folgende Werte:
BBG jährlich | 2021 | 2022 | Veränderung |
---|---|---|---|
RV West | 85.200 € | 84.600 € | - 600 € |
RV Ost | 80.400 € | 81.000 € | + 600 € |
Welche Folgen hat dies für die private und betriebliche Altersversorgung?
Die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Beiträgen in der bAV hängt in vielen Bereichen von der BBG West ab. Aus diesem Grund ergeben sich Auswirkungen für Verträge, die sich im Bereich der Höchstbeiträge befinden. Wahrscheinlich werden diese Auswirkungen ab 2023 wieder ausgeglichen, weshalb es sich nur um einen temporären Effekt handelt.
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